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Gebührenordnung Franz-Tasler-Haus
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Franz-Tasler-Haus in Gielde
Aufgrund der §§ 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der zzt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gielde in seiner Sitzung am 22.03.2004 die Gebühren für die Benutzung des Franz-Tasler-Hauses inGielde wie folgt festgelegt:
Grundriss des Franz-Tasler-Hauses im Maßstab 1:100
1.
Bei Benutzung nachstehender Einrichtungen betragen die Gebühren:
a.
Saal einschließlich Schankraum und ein Clubraum
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzusetzenden Veranstaltungen
a. örtliche Nutzer € 135,50
b. auswärtige Nutzer € 162,00
2. für Familienfeiern
a. örtliche Nutzer € 80,50
b. auswärtige Nutzer € 96,00
b.
Saal - allein
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzusetzenden Veranstaltungen
a. örtliche Nutzer € 102,00
b. auswärtige Nutzer € 121,00
2. für Familienfeiern
a. örtliche Nutzer € 46,00
b. auswärtige Nutzer € 55,00
3. für gewerbliche Nutzung je Stunde
a. örtliche Nutzer € 37,00
b. auswärtige Nutzer € 44,00
4. für vereinsinterne Versammlungen oder ähnliche Veranstaltungen
(z.B. kultureller Art, Förderung des Vereinslebens u.s.w.)
a. örtliche Nutzer € 51,00
b. auswärtige Nutzer € 60,50
c.
Clubraum
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzusetzenden Veranstaltungen
a. örtliche Nutzer € 33,50
b. auswärtige Nutzer € 41,00
2. für Familienfeiern
a. örtliche Nutzer € 33,50
b. auswärtige Nutzer € 41,00
3. für gewerbliche Nutzung je Stunde
a. örtliche Nutzer € 15,50
b. auswärtige Nutzer € 18,00
4. für vereinsinterne Versammlungen oder ähnliche Veranstaltungen
(z.B. kultureller Art, Förderung des Vereinslebens u.s.w.)
a. örtliche Nutzer € 16,50
b. auswärtige Nutzer € 20,50
d.
Küche
1. allgemein - warm
a. örtliche Nutzer € 39,50
b. auswärtige Nutzer € 48,00
2. kalt - einschl. Benutzung der Spül- und Kaffeemaschine
a. örtliche Nutzer € 21,50
b. auswärtige Nutzer € 26,00
2.
Für Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten am Vortage (beginnend ab 11:00 Uhr) oder Aufräumarbeiten nach Veranstaltungen (ebenfalls ab 11:00 Uhr) werden 50% der jeweiligen Gebühren berechnet.
3.
Leihgebühren
Tisch, je € 2,00
Stuhl, je € 1,00
4.
Veranstaltungen sozialer Art sind gebührenfrei, wenn keine Eintrittsgelder erhoben werden und kein Getränkeausschank gegen Entgelt erfolgt.
5.
Die Nutzung des Franz-Tasler-Hauses für sportliche Aktivitäten ist gebührenfrei.
6.
Die Gebühren für mehrtägige Veranstaltungen, bei Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit sowie für nicht Aufgeführtes, legt der Verwaltungsausschuss von Fall zu Fall fest.
7.
Bei Rücktritt von Veranstaltungen wird eine Gebühr in Höhe von 50% erhoben, wenn dieser innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen vor Inanspruchnahme der Räumlichkeiten erfolgt. Sollte eine anderweitige Vermietung möglich sein, wird die Gebühreneinnahme auf die Ausfallgebühr angerechnet. Über Ausnahmen in Krankheits- und Todesfällen, zur Vermeidung von unbilligen Härten, entscheidet der Verwaltungsausschuss.
8.
Die Gebührenpflicht entsteht bei Inanspruchnahme der Einrichtung. Die Gebühren werden durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig.
Die Neufassung der Gebührensatzung tritt am 01.05.2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung, letzte Fassung vom 20.12.1999, außer Kraft.
Gielde, den 22.03.2004
gez. Bothe, Bürgermeister
gez. Memmert, Gemeindedirektor